Ansuchen um Freistellung vom Unterricht
Wichtig: Urlaubsansuchen ab 2 Tagen sind, nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Direktorin, persönlich zu stellen!
Die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt:
- die Klassenlehrerin bis zu einem Tag
- die Schulleiterin bis zu einer Woche
- die Bildungsdirektion länger als eine Woche
(2) Zulässige Gründe sind:
- Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen;
- Außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie der Schülerin/des Schülers (Hochzeit, Taufe, Todesfall...)
- Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist;
- Urlaub ist kein gerechtfertigter Grund!
Wichtige Hinweise:
1. Der/Die Erziehungsberechtigte übernimmt für diesen Zeitraum die volle Verantwortung.
2. Es besteht während dieser Zeit keine Schülerunfallversicherung.
3. Mit diesem Ansuchen nimmt der/die Erziehungsberechtigte zur Kenntnis, dass der versäumte Lehrstoff und Hausübungen unverzüglich in Eigenorganisation nachgeholt werden müssen.
Das Ansuchen ist spätestens drei Wochen vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) immer direkt beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abzugeben, welche/r dieses bei Bedarf mit einer Stellungnahme der Direktion vorlegt.
Für Fragen stehen Ihnen der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder die Direktion gerne zur Verfügung!



