Ansuchen um Freistellung vom Unterricht

 

Wichtig: Urlaubsansuchen ab 2 Tagen sind, nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Direktorin, persönlich zu stellen!

  

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch muss immer eine begründete Ausnahme sein!

 

Die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt:

  • die Klassenlehrerin bis zu einem Tag 
  • die Schulleiterin bis zu einer Woche
  • die Bildungsdirektion länger als eine Woche

 (2) Zulässige Gründe sind:

  • Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen;
  • Außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie der Schülerin/des Schülers (Hochzeit, Taufe, Todesfall...)
  • Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist;
  • Urlaub ist kein gerechtfertigter Grund!

 Wichtige Hinweise:

1. Der/Die Erziehungsberechtigte übernimmt für diesen Zeitraum die volle Verantwortung.

2. Es besteht während dieser Zeit keine Schülerunfallversicherung.

3. Mit diesem Ansuchen nimmt der/die Erziehungsberechtigte zur Kenntnis, dass der versäumte Lehrstoff und Hausübungen unverzüglich in Eigenorganisation nachgeholt werden müssen.

 

Das Ansuchen ist spätestens drei Wochen vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) immer direkt beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abzugeben, welche/r dieses bei Bedarf mit einer Stellungnahme der Direktion vorlegt.

 

Für Fragen stehen Ihnen der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder die Direktion gerne zur Verfügung!

Dokument für das Ansuchen um Freistellung
Dieses Dokument ist spätestens drei Wochen vor der erbetenen Freistellung beim*bei der Klassenlehrer*in abzugeben.
Ansuchen um Freistellung.docx
Microsoft Word Dokument 62.8 KB