Wichtig: Urlaubsansuchen ab 2 Tagen sind, nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Direktorin, persönlich zu stellen!
Beiblatt zum Ansuchen um Freistellung aus wichtigen Gründen
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch muss immer eine begründete Ausnahme sein!
Die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt:
(2) Zulässige Gründe sind:
Wichtige Hinweise:
1. Der/Die Erziehungsberechtigte übernimmt für diesen Zeitraum die volle Verantwortung.
2. Es besteht während dieser Zeit keine Schülerunfallversicherung.
3. Mit diesem Ansuchen nimmt der/die Erziehungsberechtigte zur Kenntnis, dass der versäumte Lehrstoff und Hausübungen unverzüglich in Eigenorganisation nachgeholt werden müssen.
Das Ansuchen ist spätestens drei Wochen vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) immer direkt beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abzugeben, welche/r dieses bei Bedarf mit einer Stellungnahme der Direktion vorlegt.
Für Fragen stehen Ihnen der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder die Direktion gerne zur Verfügung!